21.10.2015 18:19:47
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Ex-Porsche-Chef wegen geplatzter VW-Übernahme vor Gericht
Den Beiden drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wiedekings Anwälte Hanns W. Feigen und Walther Graf halten die Vorwürfe für unbegründet und führen eine "Freispruchsverteidigung", wie sie sagen. Der Ex-Porsche-Chef wird sich am Donnerstag zu den Vorwürfen ausführlich äußern, heißt es aus seinem Umfeld.
Es wird auch um die Frage gehen, wann Wiedeking und Härter mit dem Aufsichtsrat beschlossen haben, den Volkswagen-Konzern zu übernehmen. Bereits 2005 hatte der Sportwagenhersteller und später ab dem Jahr 2007 dann die Porsche SE, also die Beteiligungsholding der Familien Porsche und Piech, nach und nach den Anteil an Volkswagen erhöht.
Fünf Dementis folgte die Bestätigung Die Staatsanwaltschaft glaubt belegen zu können, dass spätestens im Februar 2008 die Absicht bestand, die VW-Beteiligung noch im ersten Quartal des Folgejahres auf 75 Prozent erhöhen zu wollen. Dennoch habe die Porsche Holding einen solchen Plan im Zeitraum zwischen dem 10. März und dem 2. Oktober 2008 mindestens fünf Mal öffentlich dementiert. Erst am 26. Oktober 2008 gab das Unternehmen bekannt, diese Schwelle 2009 erreichen zu wollen und damit den Weg für einen Beherrschungsvertrag frei zu machen.
In einem zweiten Teil der Anklage, der noch im Frühsommer dieses Jahres nachgereicht worden war, geht es genau um diese Mitteilung vom 26. Oktober 2008. Obwohl diese nun erstmals genau das aussagte, was zuvor nach Ansicht der Staatsanwaltschaft fälschlicherweise mehrmals dementiert worden war, sei sie irreführend gewesen, argumentieren die Ermittler.
Denn direkt und indirekt über Optionsgeschäfte verfügte die Porsche SE zu dem Zeitpunkt über 74,1 Prozent der Stammaktien, hieß es damals in der Mitteilung der Porsche SE vom 26. Oktober. Da das Land Niedersachen zudem 20 Prozent hält, habe Porsche so den Eindruck erweckt, dass künftig nur noch maximal 6 Prozent der Stammaktien am Markt erhältlich wären und damit eine dauerhafte Marktenge suggeriert, beklagen die Ermittler.
Marktenge oder nicht? Dabei wären nach Meinung der Staatsanwaltschaft innerhalb weniger Tage wieder etwa 35 Prozent der Stammaktien am Markt verfügbar gewesen. Denn aus ihrer Sicht hätte Porsche Forderungen zur Nachbesicherung auf die getätigten Kurssicherungsgeschäfte bei einem befürchteten weiteren Kursverfall der VW-Aktie nicht mehr finanzieren können.
Die Bank hätte das Optionsgeschäft platzen lassen, die Aktien wären wieder frei auf dem Markt erhältlich gewesen, argumentieren die Ermittler. Diesen Umstand hätten Investoren der Pressemitteilung jedoch nicht entnehmen können, die Mitteilung sei deshalb irreführend gewesen.
Was im Oktober in den Tagen darauf passierte, ist gemeinhin bekannt. Der Kurs der VW-Aktie stieg zeitweise auf über 1.000 Euro. Denn insbesondere institutionelle Anleger hatten zuvor VW-Aktien leer verkauft, sie mussten sich nun eindecken, egal zu welchem Preis. Viele dieser Hedgefonds und Anleger beklagen in mehreren Zivilverfahren milliardenschwere Verluste, für die sie von der Porsche SE Schadensersatz fordern, weil sie sich falsch informiert fühlten.
Langer Vorlauf Das Verfahren ist jedoch höchst kompliziert, nicht zuletzt weil die Geschehnisse viele Jahre zurückliegen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen bereits im August 2009 aufgenommen, Klage reichte sie jedoch erst im Dezember 2012 ein. Den zunächst noch ermittelten Vorwurf der Untreue brachte sie dabei gar nicht mehr in die Klage ein.
Das Landgericht Stuttgart prüfte die Anklage im Anschluss über 15 Monate und lehnte im Frühjahr vergangenen Jahres schließlich dennoch die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Das Gericht hielt die Beweise für zu dünn, um den Vorwurf nachzuweisen. Die folgende Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte jedoch Erfolg. Das OLG hält eine sogenannte verdeckte Beschlusslage für möglich und hatte deshalb entschieden, ein Hauptverfahren zu eröffnen.
Zeugen mit Zeugnisverweigerungsrecht Bei der Aufklärung helfen könnten nun prominente Zeugen wie beispielsweise der Porsche SE-Aufsichtsratschef Wolfang Porsche oder der langjährige VW-Patriarch Ferdinand Piech. Sie werden aber wohl nicht aussagen, heißt es von Prozess-Beobachtern. Sie können sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen, weil gegen sie und die anderen damaligen Aufsichtsratsmitglieder bis vor kurzem ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Beihilfe zur Marktmanipulation lief. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, sie könnten sich durch eine Aussage jedoch selbst belasten.
Der Prozess ist auch deshalb so diffizil, da es um hochkomplexe Aktien- und Optionsgeschäfte geht. Im November ist deshalb beispielsweise ein Sachverständiger als Zeuge geladen, der sich zur Frage der Einwirkung des Börsenpreises äußern soll. Bis Mitte Januar nächsten Jahres sind bereits Verhandlungstage terminiert. Anwälte, Mitarbeiter aus der Führungsebene sowie unter anderem der Rechts- und Presseabteilung sind als Zeugen geladen.
Vom Porsche-Chef zum Restaurant-Investor Der 63-jährige Wiedeking wird sich in dieser Zeit deshalb wohl weniger um seine Geschäfte kümmern können. Er ist in mehreren Unternehmen investiert, ihm gehört beispielsweise die italienische Restaurantkette Tialini. Er kam 1992 als Sprecher des Vorstands zu Porsche, wurde weniger Monate später zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Das war zu einer Zeit, als der Sportwagenhersteller miserabel dastand.
In den darauffolgenden Jahren modernisierte er die antiquierte Produktion, brachte Erfolgsmodelle wie den SUV Cayenne auf den Markt und vollführte schließlich den Wandel zum profitabelsten Automobilkonzern der Welt. Nach seinem Rücktritt im Sommer 2009 ist es jedoch deutlich ruhiger geworden um den einstigen Spitzenmanager aus Westfalen. Ob ihm der Weg zurück ins Rampenlicht unter diesen Umständen gefällt, ist deshalb höchst fraglich.
Dow Jones
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